Pressefreiheit
Aktuelle Lage in Belarus
In Belarus ist die Situation für Journalist*innen gefährlich, Übergriffe und Gewalt sind an der Tagesordnung: Nun sind wieder drei Journalisten hinter Gittern, man beschuldigt sie krimineller Handlungen.
Statement des belarussischen Journalistenverbandes:
Kürzlich haben die Behörden drei belarussische Journalisten, die ihre beruflichen Pflichten erfüllten, festgenommen und in Untersuchungshaftanstalten geschickt.
TUT. Von der Journalistin Katsiaryna Barysevich wurde am 19. November in einem Strafverfahren wegen angeblicher Enthüllung des medizinischen Geheimnisses von Raman Bandarenka, der zu Tode geprügelt wurde (in ihrem Artikel zitierte sie seinen Arzt, der behauptete, Raman habe keinen Alkohol im Blut, entgegen den Aussagen der Behörden).
Die Belsat TV-Journalisten Katsiaryna Andreyeva (Bakhvalava) und Daria Chultsova wurden verdächtigt, Aktionen organisiert zu haben, die die öffentliche Ordnung grob verletzen, nachdem sie am 15. November die gewaltsame Zerstreuung der Demonstranten durch Sicherheitskräfte auf dem "Platz des Wandels" in Minsk live übertragen hatten.
Darüber hinaus bleiben 6 weitere Journalisten frei, sind aber in den strafrechtlichen Ermittlungen ins Visier genommen: Artsiom Bahaslauski, Dzmitry Buyanau, Dzmitry Dmitryeu, Dzmitry Krauchuk, Yahor Martsinovich und Siarhei Satsuk.
Insgesamt wurden 390 Journalisten während der Wahl- und Nachwahlzeit verfolgt, von denen 77 kurze Haftstrafen verbüßten (Verwaltungsverhaftungen bis zu 15 Tage). Bis zum 23. November sitzen 14 Journalisten wegen Verwaltungs- oder Strafanzeigen hinter Gittern. Auch während des Wahlkampfes inhaftierte Blogger bleiben in Haft.
Der belarussische Journalistenverband weist darauf hin, dass die Meinungsfreiheit und das Recht auf Information durch die belarussische Verfassung und die internationalen rechtlichen Verpflichtungen Belaiss (insbesondere den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, Artikel 19) gewährleistet sind.
Die Behinderung der rechtmäßigen beruflichen Tätigkeit eines Journalisten ist strafbar (Artikel 198 des Strafgesetzbuches). Darüber hinaus sieht das belarussische Strafgesetzbuch die Haftung für die Verfolgung von Bürgern wegen Kritik (Artikel 197) und anderer Verbrechen gegen die verfassungsmäßigen Rechte und Freiheiten (Kapitel 23 des Strafgesetzbuches) vor.
Der belarussische Journalistenverband fordert:
- die Journalisten Katsiaryna Barysevich, Katsiaryna Andreyeva (Bakhvalava) und Daria Chultsova unverzüglich aus der Haft zu entlassen und ihre strafrechtliche Verfolgung einzustellen;
- die strafrechtliche Verfolgung zu unterbinden und Gerichtsentscheidungen über Verwaltungsfälle von Journalisten und anderen Bürgern zu überprüfen, die wegen der Äußerung ihrer Meinung enthiniert wurden, und Informationen über die Geschehnisse in dem Land zu verbreiten, was durch die Verfassung der Republik Belarus garantiert wird;
- die Verantwortlichen für die Verletzung der Rechte von Journalisten und Bürgern vor Gericht zu bringen.