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Beitragseinzug künftig vierteljährlich

22.04.2024
Ansprechpartner*in
Christiane Seeger

Auf der Gewerkschaftsversammlung wurde beschlossen, dass der Beitragseinzug künftig vierteljährlich erfolgt.

Der DJV Landesverband Bremen nimmt den Einzug des Mitgliedsbeitrags künftig vierteljährlich am Ende des Quartals (März, Juni, September, Dezember) vor. Eine Ausnahme stellt die Schnuppermitgliedschaft im DJV Bremen dar, bei der der Beitragseinzug weiterhin monatlich erfolgt.

Die Umstellung erfolgt zum 1. Juli 2024. Der erste vierteljährliche Beitragseinzug wird damit im September 2024 vollzogen.

Mitglieder, die dennoch weiterhin eine monatliche Abbuchung des Beitrags wünschen, teilen dies schriftlich dem DJV Bremen mit (Geschäftsstelle, Sögestraße 72, 28195 Bremen).

§5, Satz 2 der Satzung bleibt unberührt.

Wir würden uns sehr freuen, wenn sich Mitglieder freiwillig für einen jährlichen oder halbjährlichen Einzug entscheiden. Dadurch lassen sich Kosten erheblich reduzieren. Wir möchten diese Gelder lieber zweckmäßig im Sinne der Mitglieder ausgeben und nicht für Bankgebühren.

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