Corona-Update
Journalistinnen und Journalisten in Bremen jetzt impfberechtigt
Journalistinnen und Journalisten in Bremen sind jetzt impfberechtigt. Das benötigte Arbeitgeberformular kann ab Mittwoch, 19. Mai, heruntergeladen werden. Diese Bescheinigung ist auf der Internetseite der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz abrufbar: www.gesundheit.bremen.de. Die Impfung kann bei der oder dem behandelnden Haus- oder Fachärztin oder –arzt vorgenommen werden. Sollte eine Impfung dort nicht möglich sein, können sich die Impfberechtigten auf einer Warteliste im Impfzentrum registrieren. Diese Warteliste, nur für die genannten Beschäftigungsgruppen, wird ab Mittwoch, 19. Mai, unter https://impfzentrum.bremen.de/ zur Verfügung stehen. Auch für eine Impfung im Impfzentrum ist zwingend die Bescheinigung des Arbeitsgebers erforderlich.
Quelle: https://www.senatspressestelle.bremen.de/detail.php...
Selbständige können die Arbeitgeberbescheinigung auch selbst unterschreiben.
Wer nachgewiesen mit Corona infiziert war, sollte unbedingt die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Erkrankung zum Impftermin mitbringen!