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Presseversorgung

Nur Neuverträge nach neuem Modell

26.03.2025

Lebensversicherungen bleiben eine wichtige Säule für die persönliche Gestaltung der Altersversorgung. Und da haben Beschäftigte in Medienberufen mit der Presse-Versorgung eine gute Möglichkeit, bereits frühzeitig die Weichen für ein Zusatzeinkommen im Rentenalter zu stellen.

Für festangestellte Redakteurinnen und Redakteure von Verlagen, die dem Altersvorsorgetarifvertrag über die Presse-Versorgung angehören, die neu in den Beruf einsteigen oder den Arbeitgeber wechseln, sind die Bedingungen kürzlich verändert worden: Beiträge werden seit dem 01.01.2025 im Rahmen der sog. Entgeltumwandlung nach §3.63 EStG eingezahlt. Diese neue Regelung kann bei erstmaliger Anmeldung zur Presse-Versorgung oder auch bei einem Arbeitgeber- bzw. Verlagswechsel in Anspruch genommen werden. Bei einem Verlagswechsel kann – wenn die persönlichen Voraussetzungen passen – in das neue Modell gewechselt werden. Der vorhandene Altvertrag kann dann privat fortgeführt werden. Die Wahlmöglichkeit zwischen dem alten und neuen Modell besteht aktuell ausschließlich bei einem Wechsel des Arbeitgebers.

Und wer Fragen hat: Einige Verlage haben feste Ansprechpartner bei der Presse-Versorgung, die i. d. R. beim Verlag erfragt werden können. Ansonsten hat die Presse-Versorgung (www.presse-versorgung.de) deutschlandweit mehrere Presse-Beauftragte benannt. Für die Region in und um Bremen ist Nils Schmitz von der KARKOSSA OHG (Südstraße 60, 48455 Bad Bentheim, Telefon 05922/9025-36, E-Mail: nils.schmitz@allianz.de) bei Rückfragen ansprechbar.

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