VG Bild-Kunst
Stimmübertragung für die Mitgliederversammlung am 30. Juli 2022
Am 30. Juli 2022 wird die nächste Mitgliederversammlung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst (https://www.bildkunst.de/homepage) in Bonn stattfinden. Sicherlich sind Sie als Bildjournalist/in auch Mitglied der VG Bild-Kunst. Sollte dies nicht der Fall sein, empfehlen wir Ihnen dringend die Mitgliedschaft. Sollten Sie Fragen zu Vorteilen und Funktionen der VG Bild-Kunst haben, informieren die VG Bild-Kunst oder wir Sie gerne.
Nach der Satzung der VG Bild-Kunst hat jedes Mitglied der Verwertungsgesellschaft eine Stimme. Die Urheber von Lichtbildwerken oder Lichtbildern bilden als Mitglieder die Berufsgruppe II der VG Bild-Kunst. In dieser Berufsgruppe sind also Fotografen, Bildjournalisten, Bildagenturen, Grafikdesigner und Fotodesigner sowie deren Verleger vertreten.
Jedes Mitglied kann sein Stimmrecht auf ein anderes Mitglied oder auf den Deutschen Journalisten-Verband übertragen.
Eine Blanko-Stimmübertragung für die diesjährige Mitgliederversammlung sowie ein kurzer Aufruf sind dieser Mail als Dateien beigefügt. Sie finden die Stimmübertragung gleichfalls als Download im Internet als rtf- oder pdf-Datei abrufbar. Für die Beantragung der Mitgliedschaft in der VG Bild-Kunst kann bei der Verwertungsgesellschaft, Weberstraße 61, 53113 Bonn unter der Rufnummer 0228/9 15 34-25 ein Wahrnehmungsvertrag angefordert werden.
Diese Stimmübertragung oder die Ihnen von der VG Bild-Kunst zugesandte Stimmübertragungskarte bitte gut leserlich ausgefüllt bis spätestens zum 20. Juli 2022 senden an:
DJV, z. Hd. Frau Erika Hobe, Bennauerstrasse 60, 53115 Bonn
Zusendung per Fax: 0228/241598
Zusendung per Mail: hob@djv.de
Die Übertragung des Stimmrechts eines Mitglieds auf ein anderes Mitglied oder eine Organisation ist nur wirksam, wenn derjenige, der mit der Wahrnehmung des Stimmrechts beauftragt wurde, dem Versammlungsleiter der Berufsgruppenversammlung zu Beginn der Versammlung eine entsprechende schriftliche Vollmacht übergibt.
Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
a) die Verteilungspläne auf Vorschlag der jeweiligen Berufsgruppenversammlungen,
b) den Vorschlag des Verwaltungsrates, den Jahresabschluss festzustellen und zu genehmigen sowie die Entlastung des Vorstands,
c) die Errichtung und Finanzierung von Vorsorge- und Unterstützungseinrichtungen,
d) Einrichtungen zur Förderung kulturell bedeutender Werke und Leistungen,
e) auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Zuwendung an die Vorsorge- und Unterstützungseinrichtung der Gesellschaft sowie an die Einrichtungen zur kulturellen Förderung der VG Bild-Kunst, über etwaige Rückstellungen und über die zu verteilenden Beträge; sie beschließt auch über die Verteilung solcher Einnahmen, deren Zuordnung zweifelhaft ist,
f) Vorschläge der Berufsgruppenversammlung, z. B.: die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und deren Stellvertreter,
g) die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft der VG Bild-Kunst,
h) alle Fragen, für die keine andere Zuständigkeit gegeben ist,
i) ihre Geschäftsordnung.
Zu den von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Themen gibt die Berufsgruppenversammlung Empfehlungen ab.