Über den freien Journalismus entlang unserer Laufstrecke
Was passiert aktuell beim Journalismus in Berlin, Deutschland?
Der freie Journalismus ist in Deutschland aktuell unter praktisch-finanziellen, aber auch politischen Druck.
Praktisch-finanziell: Die umfassenden Verbote von Veranstaltungen und die Schließung praktisch aller Orte des sozialen Miteinanders machen es vielen Freien unmöglich, ihre Arbeit auszuüben. Zwar gibt es einen Teil von Freien, die schwerpunktmäßig zuhause oder in Redaktionen arbeiten und deswegen sogar unter Umständen mehr Aufträge erhalten, wenn sie eine Thematik betreuen, die jetzt besonders gefragt ist, wie beispielsweise Gesundheitsthemen. Doch viele Freie arbeiten normalerweise vor Ort, besuchen Messen oder Theater und Festveranstaltungen, moderieren Diskussionsveranstaltungen und andere Formate. Auch für diejenigen, die Fotografie oder Video zum Schwerpunkt haben, fallen die Aufträge weg. Mancher berichtet von 90 Prozent Auftragsverlust, andere haben derzeit überhaupt nichts mehr zu tun. Seitens der Politik bleibt es seit Monaten nur bei vagen Versprechen, den Freien zu helfen. Zwar gibt es für diejenigen, die hohe Betriebsausgaben wie etwa für ein externes Büro haben, durchaus Hilfen der Regierung. Auch diejenigen, die im Haushalt nur noch wenig Familieneinkommen haben, können über die Corona-Grundsicherung Hilfe erhalten. Doch die vielen, die noch eine Person im Haushalt haben, die noch etwas verdient, bekommen oft gar nichts. Außerdem haben viele Freie nur dann Betriebsausgaben, wenn sie Aufträge bekommen. Von Zuschüssen für Betriebsausgaben profitieren diese Freien also nicht.
Der DJV fordert deswegen einen bundesweiten Unternehmerlohn für die betroffenen Freien. Den gibt es derzeit nur in drei Bundesländern (Baden-Württemberg, NRW und Thüringen), aber auch nur in bescheidener Höhe, 1.180 Euro monatlich oder sogar nur 1.000 Euro (NRW).
Politischer Druck: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Verfassungsschutz, BND und MAD „Staats-Trojaner“ gegen Bürger und auch Journalisten einsetzen können. Außerdem darf der BND Daten von Journalisten, Geistlichen oder Rechtsanwälten an in- oder ausländische öffentliche Stellen weitergeben, wenn im Einzelfall das Übermittlungsinteresse überwiegt. Wann das der Fall ist, wird nicht näher bestimmt und so allein dem Ermessen des BND überlassen.
Für die Umsetzung des von der Europäischen Union geforderten Whistleblowergesetz lässt sich die Bundesregierung dagegen Zeit, ebenso für ein Gesetz zum Auskunftsrecht bei Bundesbehörden.
Eine Information des DJV-Bundesverbandes, Referat Freie, djv.de