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Jetzt DJV-Mitglied werden!

Du erfüllst die Kriterien unserer Aufnahmerichtlinien? Dann freuen wir uns, dich schon bald als neues Mitglied in einer großen Gemeinschaft begrüßen zu können! Deutschlandweit gehören mehr als 28.000 hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten dem DJV an.

Im Berufsbild ist beschrieben, wer hauptberuflich journalistisch tätig ist. Studierende in journalismusbezogenen Studiengängen zählen beispielsweise mit dazu.

Du brauchst lediglich den Online-Aufnahmeantrag ausfüllen, deine Nachweise der journalistischen Tätigkeit (bspw. Arbeitsvertrag, Vertrag über feste freie Mitarbeit, Bestätigung des Arbeitgebers, Immatrikulationsbescheinigung o.ä.) hochladen, die kleine Captcha-Matheaufgabe lösen und auf "Absenden" klicken!  Wir melden uns dann umgehend bei dir!

Noch etwas: Für alle, die das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bieten wir unsere Mitgliedschaft zum Kennenlernen an! Volle Leistungen des DJV zum reduzierten Beitrag von 9,90 Euro monatlich - ein ganzes Jahr lang!

Der Antrag wird vor der Aufnahme geprüft. Du kannst die Aufnahme beschleunigen, wenn du den Antrag durch aussagekräftige Nachweise deiner journalistischen Tätigkeit wie einen Arbeitsvertrag, einen Vertrag über feste freie Mitarbeit oder Honorarabrechnungen ergänzt.

Mitglied werden im DJV Bremen

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Du hast noch Fragen? Dann wende dich einfach an unsere Geschäftsstelle! Wir helfen dir gern weiter!

Natürlich kannst du, statt unser Online Formular zu nutzen, den Mitgliedschaftsantrag  auch bequem am Rechner bearbeiten. Öffne dazu das Formular im Acrobat-Reader (nicht im Browser!), fülle es aus und schicken es als Mailanhang an info@djv-bremen.de. Bitte vergesse dabei nicht, auch die Nachweise deiner journalistischen Tätigkeit an die Mail anzuhängen!

Selbstverständlich schicken wir dir auf Wunsch alle Unterlagen auch gern per Post zu. Um diese anzufordern, nutze bitte unser Kontaktformular

Rechtliche Grundlagen

Der DJV Bremen vertritt die Interessen seiner Mitglieder entsprechend der Satzung. Für den DJV Bremen als Gewerkschaft und Berufsverband gilt das Solidarprinzip: die Gewährung von gegenseitiger Hilfe und Unterstützung durch seine Mitglieder. Mit dem Mitgliedsbeitrag werden die satzungsgemäßen Aufgaben und Zielsetzungen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten finanziert.

Mitgliedschaft kündigen

Du kannst deine Mitgliedschaft im DJV Bremen einfach per E-Mail kündigen. Beachte dabei die satzungsgemäße Kündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende. Eine Ausnahme gilt für die Testmitgliedschaft: Hier kannst du mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Bitte nenne uns den Grund für deine Entscheidung. Das hilft uns, unsere Arbeit zu verbessern und der bestmögliche DJV für dich zu sein.