Frage: Die Gewerkschaft verdi verhandelt mit dem BDZV über neue Tarifverträge für Tageszeitungsjournalistinnen und -journalisten. Warum verhandelt der DJV nicht mit?
Antwort: Zwischen BDZV und verdi laufen jetzt Tarifverhandlungen, die wir längst hinter uns haben. Kurz vor dem Abschluss des Tarifvertrags über die Inflationsausgleichsprämie im vergangenen Jahr ist verdi aus den Gesprächen mit den Verlegern ausgestiegen. Deshalb wurde der Tarifvertrag nur zwischen DJV und BDZV abgeschlossen. Die darin ausgehandelten Zahlungen sind hingegen allen Tarifbeschäftigten seit Oktober 2023 zugutegekommen.
Frage: Kann der DJV nicht mit in die Verhandlungen einsteigen, damit die beiden Gewerkschaften wieder gemeinsam agieren?
Antwort: Grundsätzlich macht es natürlich Sinn, wenn die Gewerkschaften gemeinsam verhandeln. Gegenwärtig gelten die Tarifverträge für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen zwischen dem BDZV und dem DJV aber noch, weshalb es aktuell für uns keinen Anlass gibt, neue Tarifverhandlungen zu führen.
Frage: Macht der DJV mit, wenn es möglicherweise zu Arbeitskämpfen kommt?
Antwort: Nein, soweit es sich um Arbeitskampfmaßnahmen im Zusammenhang mit den Tarifverträgen mit dem BDZV handelt, können wir das nicht, denn wir befinden uns wegen der geltenden Tarifverträge zwischen uns und dem BDZV in der Friedenspflicht. Hiervon abzugrenzen sind allerdings Streikmaßnahmen, die nichts mit den Verhandlungen zwischen dem BDZV und ver.di zu tun haben. Auf diese erstreckt sich die Friedenspflicht nicht.