Mitglied werden

Das unverzichtbare Arbeitsmittel für professionelle Journalist:innen

Der bundeseinheitliche Presseausweis

viele Vorteile

Der Presseausweis erleichtert dir die Arbeit

Für Journalist:innen, die im öffentlichen Interesse recherchieren und berichten wollen, hat der bundeseinheitliche Presseausweis viele Vorteile. Er erleichtert den Zugang zu Informationen und Ereignissen, die der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

Der Presseausweis vom DJV ermöglicht dir als Journalist:in, deine hauptberufliche journalistische Tätigkeit gegenüber Behörden, Veranstaltern, Unternehmen oder Organisationen sehr einfach nachzuweisen.

Anerkannt und verlässlich

Zur Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweis hat die sogenannte „Ständige Kommission“, die aus jeweils zwei Vertretern von Presserat und Innenministerkonferenz zusammengesetzt ist, mehrere Medienverbände befugt - unter anderem uns, den DJV. Nur der bundeseinheitliche Presseausweis ist von der Innenministerkonferenz anerkannt und trägt das Logo des Deutschen Presserats.

  • mehr Infos vom Deutschen Presserat zum bundeseinheitlichen Presseausweis: https://www.presseausweis.org
  • Bevor du einen Presseausweis beantragst, prüfe bitte, ob du berechtigt bist, einen solchen zu führen. Dieses Merkblatt behandelt einige immer wieder vorkommende Fragen.
  • Recherche auf Großveranstaltungen, Messen und in gesperrten Bereichen
    Wenn du als Journalist:in von Demonstrationen oder polizeilich abgesperrten Orten wie beispielsweise bei einem Unfall berichten möchtest, erleichtert dir der Presseausweis die Legitimation gegenüber der Polizei oder dem Sicherheitspersonal.
    Auch auf politischen, sportlichen oder kulturellen Großveranstaltungen wie Konzerten oder bei Messen erhältst du dem Ausweis für deine Recherche und Berichterstattung in der Regel freien Eintritt und auf dem Gelände Zugang zu Bereichen mit besonders guter Sicht und Nähe zu den Protagonisten für mögliche Interviews, die nur den Medien vorbehalten sind.
  • Anerkennung auf Veranstaltungen von Wirtschaftsunternehmen
    Auf Veranstaltungen, die normalerweise nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind, wie Produktlaunches, Hauptversammlungen, Parteitagen oder Kongressen werden Medienvertreter:innen oftmals Zugang gewährt, sofern sie einen bundesweiten Presseausweis vorweisen können. Gleiches gilt natürlich auch für Pressekonferenzen.
    Unternehmen bitten häufig um die Vorlage des bundeseinheitlichen Presseausweises, um sich zu vergewissern, dass sie professionellen Journalist:innen den Zugang gewähren.
  • Recht auf Behördeninformationen
    Behörden wie beispielsweise die Polizei, Gerichte oder Ministerien sind durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalist:innen kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten. Wenn Du einen bundeseinheitlichen Presseausweis vorzeigst, muss du in aller Regel keine weiteren Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass du Journalist:in bist.
  • Akkreditierung im Bundestag oder in den Landtagen
    Um aus den Gebäuden der Parlamente berichten zu dürfen, benötigst Du eine Presseakkreditierung. Auch für die Akkreditierung musst du eine journalistische Tätigkeit nachweisen. Der bundeseinheitliche Presseausweis erleichtert diesen Nachweis.

Presseausweis beantragen

Bitte beachten: Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Für Nichtmitglieder gilt zudem, dass ein Nachweis der aktuellen hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit beigefügt werden muss. Wir bestätigen dir den Eingang des Antrages.

direkt zum Antrag

Mehr Infos